Google Suggest: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Juni 2019, 14:54 Uhr

Definition

Google Suggest (Deutsch: Vorschlag), auch Google Autocomplete (Deutsch: automatische Vervollständigung) genannt, ist eine Ajax-basierte Funktion der Suchmaschine Google, die bereits während der Eingabe eines Suchbegriffs oder einer Suchphrase in das Suchfeld automatisch generierte Vorschläge für weitere Suchbegriffe aufzeigt, die die aktuell begonnene Suchanfrage vervollständigen bzw. konkretisieren. Wählt der Internetnutzer einen der angezeigten Vorschläge aus, werden automatisch die hierzu passenden Suchergebnisse in der Ergebnisliste angezeigt.

Vorteile

Ein Vorteil von Google Suggest besteht darin, dass der Internetnutzer seine Suche durch die angezeigten Suchvorschläge schneller und gezielter durchführen kann. Darüber hinaus werden Fehleingaben vermieden, da automatisch die gebräuchliche Schreibweise für den jeweils eingegebenen Suchbegriff angezeigt wird.

Erstellung der Vorschläge für Suchanfragen

Die Erstellung der Vorschläge für Suchanfragen basiert auf einem Algorithmus, der verschiedene Faktoren in seine Berechnungen miteinbezieht:

Suchhäufigkeit

Zunächst spielt der Faktor der Suchhäufigkeit bei der Bestimmung der Suchvorschläge eine Rolle. Werden beispielsweise sehr häufig Suchanfragen nach „New York Reise günstig“ durchgeführt, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass einem Nutzer, der „New York Reise“ in das Suchfeld eingibt, dieser Suggest angezeigt wird.

Suchverhalten

Ist der Nutzer bei seiner Suche unter seinem Google-Konto angemeldet, werden über das Webprotokoll, sofern dieses aktiviert ist, auch Suchanfragen, die der Nutzer in der Vergangenheit bereits einmal durchgeführt hat, bei der Autovervollständigung durch Google Suggest berücksichtigt. Hat der Nutzer also beispielsweise sehr häufig die Suchphrase „Hotels New York“ in das Suchfeld eingegeben, so ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Suchanfrage, bei der er den Suchbegriff „Hotels“ in das Suchfeld eingibt, mit „New York“ vervollständigt und ihm dieser Suggest als erstes angezeigt wird.

Des Weiteren wirkt sich aber auch das Suchverhalten der Google Nutzer im Gesamten auf die angezeigten Suchvorschläge aus. Geben die Google Nutzer häufig „USA Rundreise“ in das Suchfeld ein, so ist es wiederum wahrscheinlich, dass einem Nutzer, der „Rundreise“ in das Suchfeld eintippt, ebenfalls „Rundreise USA“ als vervollständigte Suchanfrage angezeigt wird.

Geografischer Standort

Ferner bezieht Google den geographischen Standort, an dem der Nutzer die Suche durchführt, bei der Erstellung seiner Suchvorschläge mit ein. Tippt der Nutzer, der seine Suche am Standort Köln durchführt, den Suchbegriff „Restaurant“ in das Suchfeld ein, besteht die Chance, dass ihm der lokale Suchvorschlag „Restaurant Köln“ angezeigt wird. Teilweise wird derartigen lokalen Suchvorschlägen – je nach Gewichtung – sogar der Vorzug gegenüber anderen Suchvorschlägen eingeräumt, auch wenn letztere ein höheres Suchvolumen aufweisen.

Suchfrequenz und Trends

Einen weiteren Faktor bilden aktuelle Ereignisse, News und Trends. Wird wie beispielsweise aus Anlass der Hochzeit von Kate und William sehr häufig die Suchphrase „Hochzeit Kate und William“ in das Suchfeld eingegeben, wird diese Suchanfrage auch anderen Nutzern, die nur „Hochzeit“ in das Suchfeld eintippen, vorgeschlagen.

Keine Vervollständigung bei bestimmten Suchanfragen

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine Suchanfrage bei Eingabe in das Suchfeld nicht automatisch vervollständigt wird. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein Suchbegriff noch relativ neu ist oder nicht häufig für Suchanfragen verwendet wird. Auch wenn ein Suchbegriff, etwa wegen pornografischer Bezüge oder eines Urheberrechtsverstoßes, gegen die Richtlinien für die Autocomplete-Funktion verstößt, werden keine Vorschläge für Suchanfragen angezeigt.

Kritik

Google Suggest ist insbesondere im Zusammenhang mit der vermeintlichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Kritik geraten. Öffentliches Aufsehen erregte eine im Jahr 2012 durch die Frau des früheren Bundespräsidenten Bettina Wulff gegen Google erhobene Klage. Gegenstand der Klage bildeten durch Google Suggest vervollständigte Suchanfragen, die den Namen der Klägerin mit negativen Suchbegriffen (z.B. „Escort“, „Prostituierte“, „Rotlicht“) in Zusammenhang brachten. Der geforderten Löschung der Suchvorschläge sowie von insgesamt 3000 Ergebnissen aus dem Suchindex von Google kam das Unternehmen jedoch nur teilweise nach, indem es 8 Suchergebnisse aus seinem Index entfernte. Im April 2013 hatte Wulff das Verfahren wegen eines weiteren auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten gestützten Verfahrens vor dem BGH aussetzen lassen. Seit dem 14. Mai 2013 liegt das BGH-Urteil zu diesem Verfahren vor. Google muss nun Vervollständigungen seiner Autocomplete-Funktion löschen, wenn diese Persönlichkeitsrechte verletzen.

Bedeutung für Suchmaschinenoptimierung und Online Marketing

Die Möglichkeiten, im Wege der Suchmaschinenoptimierung Einfluss auf die durch Google Suggest vorgeschlagenen Suchbegriffe zu nehmen, sind gering bis garnicht vorhanden. Umgekehrt kann Google Suggest jedoch für die Suchmaschinenoptimierung von Webseiten nutzbar gemacht werden. Insbesondere für die Keyword-Analyse kann die Autocomplete-Funktion sehr nützlich sein. So können etwa durch die Eingabe der für das jeweilige Webseitenthema relevanten Suchbegriffe in das Suchfeld die von der Autocomplete-Funktion vorgeschlagenen Ergänzungen ermittelt werden. Die hier angezeigten Suchbegriffskombinationen können dann zum Gegenstand von Optimierungsmaßnahmen gemacht werden.

Positiv wirkt sich Google Suggest auch für Affiliates aus, die über Suchbegriffskombinationen, wie beispielsweise eine bestimmte Marke in Kombination mit den Suchbegriffen Gutschein, Test oder Empfehlung gefunden werden. Da entsprechende Suchanfragen von Google Suggest häufig vorgeschlagen und von Internetnutzern, die beim Einkauf sparen oder sich vor dem Kauf erst über einen Onlineshop oder ein Produkt informieren möchten, auch tatsächlich genutzt werden, lohnt es sich für Affiliates, entsprechende Optimierungsmaßnahmen zu ergreifen, um den Traffic auf der eigenen Webseite über Suchanfragen nach diesen Begriffskombinationen zu steigern.

Schließlich kann sich Google Suggest auf die Reputation von Unternehmen, Marken und Personen positiv oder negativ auswirken. So kommt es bisweilen vor, dass der Name eines Unternehmens, einer Marke oder einer Person aufgrund eines negativen Vorfalls über die Autocomplete-Funktion mit entsprechend negativen Begriffen (z.B. Betrug) in Verbindung gebracht werden. In diesen Fällen kann es erforderlich werden, den guten Ruf im Internet im Wege eines umfassenden Reputationsmanagements wiederherzustellen.

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