Blacklist
Google ist die weltweit führende Suchmaschine und möchte seinen Nutzern eine sichere Online-Erfahrung bieten. Eine Maßnahme, die dazu beitragen soll, dieses Ziel zu erreichen, ist die Identifizierung von potenziell für den Nutzer schädlichen Webseiten und deren Eintrag in eine Blacklist.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Eine Blacklist (schwarze Liste), wird im Allgemeinen dazu verwendet, um unterschiedliche Dinge zu sammeln, die gegen bestimmte Regeln verstoßen. Für die Betreiber von Webseiten ist im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung (SEO) insbesondere die von Google geführte Safe Browsing Blacklist interessant. Der Suchmaschinenkonzern führt eine schwarze Liste für Webseiten und IP-Adressen, die ein Sicherheitsrisiko für Nutzer darstellen, da sie zum Beispiel Schadsoftware verbreiten oder rechtswidrige Inhalte bereitstellen.
Blacklist Check
Prüfe, ob Deine Seite auf einer Blacklist gelistet ist
Wie gelangt eine Webseite auf Googles schwarze Liste?
Websites werden von Google auf die schwarze Liste gesetzt, wenn Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, die darauf hinweisen, dass es sich um Malware handelt, oder wenn Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen vorliegen.
In einem solchen Fall wird die betroffene Seite mit dem Hinweis "Diese Website kann Ihren Computer beschädigen" in den Suchergebnissen gekennzeichnet. In den meisten Fällen wird der Betreiber der Website über den Blacklist-Eintrag informiert. Dies geschieht entweder über die Google Search Console oder es wird versucht, die Verantwortlichen per E-Mail über die Admin oder Webmaster E-Mail Adressen zu informieren. Browser, die Googles Safe Browsing API verwenden, generieren oft ein rotes Bild beim Besuch der betreffenden Website, um die Besucher zu warnen.
Darüber hinaus haben auch User im Internet die Möglichkeit, eine Website zu melden, die ihnen verdächtig vorkommt. Der Suchmaschinenbetreiber überprüft dann die gemeldete Webseite und trägt sie in die schwarze Liste ein, wenn sich der Verdacht bestätigt.
Wie kann festgestellt werden, ob eine Seite in die Blacklist eingetragen wurde?
Eine einfache Möglichkeit für eine erste Überprüfung ist die site-Abfrage bei Google. Wird bei einer site-Abfrage (zum Beispiel mit site:example.com) der Warnhinweis in den Suchergebnissen angezeigt, ist das ein eindeutiger Hinweis auf einen Eintrag in die Blacklist.
Darüber hinaus bietet Google Webmastern mit der Search Console zahlreiche Analysetools für die eigene Website. Kommt es zu Sicherheitsproblemen, erhalten Administratoren eine direkte Nachricht über die Search Console. Ein Tool, mit dem überprüft werden kann, ob eine oder mehrere Websites wegen Verletzung des Urheberrechts aus dem Index gestrichen wurden, finden Webmaster unter www.google.com/transparencyreport/removals/copyright. Im Internet stehen darüber hinaus verschiedene kostenlose Tools zur Verfügung, mit denen ermittelt werden kann, ob eine Website vom Blacklisting betroffen ist.
Screenshot des Transparency Reports von google.de
Der Wiederaufnahmeantrag oder Reconsideration Request
Wenn eine Website aufgrund von Verstößen sogar aus dem Google Index entfernt wurde, muss ein Wiederaufnahmeantrag, der sogenannte Reconsideration Request, durch den Seitenbetreiber gestellt werden. Grundvoraussetzung für die Wiederaufnahme in den Index ist, dass alle beanstandeten Inhalte beseitigt und Sicherheitslücken behoben wurden. Der Antrag sollte möglichst detailliert begründet werden, um den Mitarbeitern bei Google die Arbeit zu erleichtern und damit die Wiederaufnahme zu beschleunigen. Je nach Prüfungsaufwand dauert es ungefähr zwischen einem und fünf Tagen, bevor eine Website wieder im Index erscheint.
Weitere Arten von Blacklists
Malware
Nicht nur Google sammelt in der Safe Browsing Blacklist Webseiten, die ein Sicherheitsrisiko für Nutzer darstellen. Verschiedene Organisationen haben sich auf die Verwaltung und Veröffentlichung schwarzer Listen mit IP-Adressen und URLs von Systemen und Netzwerken spezialisiert, die verdächtigt werden, Malware zu verbreiten. Viele dieser Listen sind öffentlich zugänglich und kostenlos nutzbar, einige haben jedoch Nutzungseinschränkungen.
Content
Content Management Systeme (CMS) bieten Nutzern die Möglichkeit, eigene Content Blacklists zu erstellen, mit denen verhindert werden kann, dass bestimmte unerwünschte Inhalte, zum Beispiel in den von Usern veröffentlichten Kommentaren, wiedergegeben werden. Die einfachste Form einer Content Blacklist ist ein Wortfilter.
Eine weitere Art von Blacklist, die vor allem für den Bereich E-Mail Marketing relevant ist, sind E-Mail Blacklists. Diese sind in der Regel öffentlich zugänglich und enthalten Domains und / oder IP-Adressen, die Spam-Mails verteilen bzw. verdächtigt werden, dies zu tun. Die betreffenden Domains oder IP-Adressen werden vom E-Mail Provider blockiert und von diesen Quellen versendete Mails abgefangen. Da die verschiedenen E-Mail Provider (Gmail, GMX etc.) unterschiedliche Blacklists verwenden, wird eine Domain, die auf einer dieser Blacklists steht, nicht zwangsläufig von allen Providern blockiert.
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